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Wie das GS-Zeichen und andere freiwillige Prüfzeichen geprüfte Produktsicherheit sichtbar machen.

GS-Zeichen und freiwillige Prüfzeichen: Was sie belegen und worauf es ankommt

06. Juli 2026

Wie das GS-Zeichen und andere freiwillige Prüfzeichen geprüfte Produktsicherheit sichtbar machen.

Prüfzeichen auf Produkten sollen Sicherheit und Qualität auf einen Blick erkennbar machen. Doch nicht jedes Zeichen sagt dasselbe aus: Manche sind gesetzlich vorgeschrieben, andere freiwillig, und nur einige beruhen auf einer unabhängigen Prüfung durch Dritte. Wer als Hersteller oder Inverkehrbringer glaubwürdig für Sicherheit werben will, sollte die Unterschiede genau kennen.

Das GS-Zeichen: geprüfte Sicherheit mit gesetzlichem Rahmen

Das GS-Zeichen steht für „Geprüfte Sicherheit“ und ist eine deutsche Besonderheit mit hohem Bekanntheits- und Vertrauenswert. Es ist ein freiwilliges, aber gesetzlich geregeltes Zeichen für verwendungsfertige Produkte. Seine Rechtsgrundlage bildet der Abschnitt 5 (§§ 20 bis 23) des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG). Mit dem GS-Zeichen bestätigt eine unabhängige Stelle, dass ein Baumuster des Produkts bei bestimmungsgemäßer und vorhersehbarer Verwendung den Sicherheitsanforderungen des ProdSG entspricht.

Wer das GS-Zeichen vergibt

Das GS-Zeichen darf nur von einer sogenannten GS-Stelle zuerkannt werden – einer kompetenten, unparteiischen und vom Hersteller unabhängigen Konformitätsbewertungsstelle. Die Befugnis dafür erteilt in Deutschland die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS), sofern die Stelle die Anforderungen nach § 21 ProdSG erfüllt. Bekannte GS-Stellen sind etwa die TÜV-Organisationen, die VDE-Prüfstelle oder DGUV Test. Das GS-Zeichen wird stets zusammen mit dem Kennzeichen der prüfenden GS-Stelle angebracht – nur so ist nachvollziehbar, wer die Prüfung tatsächlich verantwortet.

Ablauf und Gültigkeit

Der Weg zum GS-Zeichen umfasst typischerweise:

  • eine Baumusterprüfung des Produkts gegen die einschlägigen Normen und Sicherheitsanforderungen,
  • eine Begutachtung der Fertigung, um reproduzierbare Qualität sicherzustellen,
  • eine regelmäßige Überwachung von Produkt und Produktionsprozess während der Laufzeit.

Das GS-Zeichen wird für maximal fünf Jahre zuerkannt und muss danach erneuert werden. Durch die laufende Überwachung stellt die GS-Stelle sicher, dass die sicherheitstechnischen Anforderungen dauerhaft – und nicht nur beim erstmaligen Test – erfüllt bleiben.

Abgrenzung zur CE-Kennzeichnung

GS-Zeichen und CE-Kennzeichnung werden oft verwechselt, unterscheiden sich aber grundlegend:

  • CE ist Pflicht für viele Produktgruppen (z. B. Maschinen, Spielzeug, elektrische Betriebsmittel, Medizinprodukte) und beruht auf harmonisiertem EU-Recht. In den meisten Fällen ist sie eine Selbsterklärung des Herstellers, dass die geltenden Vorgaben eingehalten werden. Die CE-Kennzeichnung ist ausdrücklich kein Prüf- oder Sicherheitszeichen.
  • GS ist freiwillig und setzt zwingend die Prüfung durch eine unabhängige, akkreditierte GS-Stelle voraus. Es hat damit neben dem sicherheitsrechtlichen Aspekt auch einen Qualitäts- und Vertrauenscharakter.

Kurz gesagt: CE ist die gesetzliche Eintrittskarte in den Markt, das GS-Zeichen der freiwillige, von Dritten bestätigte Nachweis geprüfter Sicherheit.

Weitere freiwillige Prüfzeichen

Neben dem GS-Zeichen existiert eine Vielzahl freiwilliger Prüf- und Zertifizierungszeichen, die je nach Produktbereich sinnvoll sein können:

  • VDE-Zeichen: für elektrotechnische Erzeugnisse, Bestätigung der Einhaltung elektrischer Sicherheits- und teils EMV-Anforderungen.
  • TÜV-Prüfzeichen der verschiedenen TÜV-Gesellschaften: oft breiter angelegt als eine reine GS-Prüfung, teils mit produktspezifischen Zusatzprüfungen und QR-Code zur Verifizierung.
  • Branchen- und Eigenschaftszeichen wie ENEC (europäisches Elektro-Sicherheitszeichen), Zeichen für Ergonomie, Schadstoffprüfung oder Energieeffizienz.

Entscheidend ist bei allen freiwilligen Zeichen: Sie sind nur so aussagekräftig wie die dahinterstehende unabhängige, nachvollziehbare Prüfung. Selbst vergebene „Siegel“ ohne prüfende Stelle bieten Verbrauchern keine echte Orientierung und können sogar irreführend sein.

Nutzen und Sorgfaltspflichten für Hersteller

Ein freiwilliges Prüfzeichen ist ein Wettbewerbsvorteil: Es senkt Kaufhürden, stärkt das Vertrauen von Handel und Endkunden und dokumentiert die Ernsthaftigkeit des eigenen Sicherheitsmanagements. Gleichzeitig gilt: Wer ein GS-Zeichen führt, muss die korrekte Verwendung sicherstellen – also nur für geprüfte Baumuster, nur mit Kennzeichen der GS-Stelle und nur innerhalb der Gültigkeit. Missbräuchliche oder abgelaufene Kennzeichnung kann als Wettbewerbsverstoß abgemahnt und behördlich beanstandet werden.

Wie der VQB unterstützt

Der VQB hilft Ihnen, den passenden Weg zwischen gesetzlicher Pflicht und freiwilliger Auszeichnung zu finden. Wir klären mit Ihnen, welche Normen und Sicherheitsanforderungen für Ihr Produkt gelten, bereiten Prüfungen und die Zusammenarbeit mit GS-Stellen vor und verankern die nötigen Nachweise in Ihrem Qualitäts- und Prozessmanagement. So wird ein Prüfzeichen nicht zum Selbstzweck, sondern zum belastbaren Bestandteil Ihrer Qualitätsstrategie.

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