Der Verein
Mitglied werden
Was Ihnen die Mitgliedschaft bringt
Mitwirken
Der Vorstand ist offen für alle Mitglieder. Bringen Sie Themen ein, arbeiten Sie in der Management-Werkstatt mit und stimmen Sie als ordentliches Mitglied in der Mitgliederversammlung ab.
Veranstaltungen
Fachtagungen, thematische Veranstaltungen und der Unternehmerstammtisch – auch zu Gast in Unternehmen der Region.
Netzwerk
Kontakte zu Unternehmen, Beratern, Kammern und wissenschaftlichen Einrichtungen in Berlin und Brandenburg.
Bewertungen
Mitglieder können sich als Bewerterin oder Bewerter qualifizieren und Fremdbewertungen in unseren Auszeichnungsverfahren übernehmen – Bewerter werden.
Fachinformation
Informationen zu modernen Managementsystemen und zur Nutzung von Forschungsergebnissen – so sieht es unsere Satzung vor.
Wer Mitglied werden kann
Mitglied werden können Personen, Unternehmen und Einrichtungen. Die Satzung unterscheidet diese Formen:
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Persönliche Mitgliedschaft – für Fach- und Führungskräfte, Beraterinnen und Berater ab 18 Jahren.
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Juristische Mitgliedschaft – für Unternehmen und Einrichtungen. Sie benennen eine Person, die sie in der Mitgliederversammlung vertritt.
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Fördernde Mitgliedschaft – für Unternehmen, Körperschaften und Personen, die den Verein mit regelmäßigen Zuwendungen unterstützen. Art und Umfang stimmen Sie mit dem Vorstand ab.
Beiträge
Die Höhe des Jahresbeitrags legt die Mitgliederversammlung fest; sie steht in der Beitragsordnung. Für Unternehmen richtet sich der Beitrag nach der Zahl der Beschäftigten, für persönliche Mitglieder gilt ein eigener Satz. Beitragsjahr ist das Kalenderjahr.
So werden Sie Mitglied
1Antrag herunterladen
Laden Sie den Aufnahmeantrag als PDF herunter und füllen Sie ihn aus.
2Unterschrieben einsenden
Senden Sie den Antrag an unsere Anschrift: Feuerbachstraße 11 f, 15370 Fredersdorf bei Berlin.
3Der Vorstand entscheidet
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Wir informieren Sie über das Ergebnis.
4Beitrag
Der Beitrag wird einmal im Jahr fällig. Höhe und Zahlungsweise regelt die Beitragsordnung.
Antrag und Beitragsordnung tragen noch den früheren Vereinsnamen „Verein für Qualitätsförderung und Beratung e. V.“. Ein Austritt ist zum Ende eines Kalenderjahres möglich; er muss sechs Monate vorher schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
Fragen zur Mitgliedschaft?
Wir erklären Ihnen gern, welche Form der Mitgliedschaft zu Ihnen passt und wie Sie sich einbringen können.